Den Gebrauch der
Kräfte, die man hat,
ist man denen schuldig,
die sie nicht haben.
 

Carl Schwarz

10. November 2023
 



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Neues von Massoth
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Neuigkeiten 2023



Antrag auf Insolvenzverfahren


10. November 2023

Geschäfts-Nr.: 9 IN 767/23 - Amtsgericht Darmstadt
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massoth Elektronik und Elektromechanik GmbH, Frankensteiner Straße 28, 64342 Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 4791), vertr. d.: Christoph Massoth, In der Grube 10a, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführer), ist am 02.11.2023 um 17:15 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.

 


10. November 2023

Stellungnahme der Firma Massoth:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kunden und Lieferanten,

nach nun schon 49 Jahren Unternehmensgeschichte und bereits dritter Familiengeneration in der Geschäftsleitung, haben wir uns nicht vorstellen können, dass Gesellschaft und Märkte einmal in solche Turbulenzen geraten können, dass der Fortbestand eines Unternehmens so kurzfristig ins wanken gerät. Die massiven Preissteigerungen in allen Lebensbereichen, die allgemeine Kauf- und Konsumzurückhaltung der gesamten Gesellschaft und die daraus resultierende, nicht ausreichende Auftragslage für die kommenden Monate, stellen unser Unternehmen vor enorme Herausforderungen.

Nach aktueller Geschäftsprognose ist davon auszugehen, dass der Geschäftsbetrieb in den kommenden Monaten nicht mehr im gleichen Umfang weiter betrieben werden kann. Die Geschäftsleitung war daher gezwungen abzuwägen, ob und wie ein Fortführen des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Mit großem Gottvertrauen haben wir daher die schwere Entscheidung getroffen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Aufgrund der umfangreichen betriebsinternen Umstellungsprozesse, die mit dieser Entscheidung einhergehen und einen zusätzlichen administrativen Aufwand erfordern, kam es in den vergangenen zwei Wochen leider vermehrt zu Verzögerungen bei Kommunikation und Auftragsbearbeitung.

Wir entschuldigen uns für die Ihnen dadurch entstandenen Umstände und zusätzlichen Wartezeiten und bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis, dass die aktuelle Umstellungsphase uns vor diverse Herausforderungen stellte.

Wir hoffen diese Phase mit Ihrer Unterstützung gemeinsam nutzen zu können, um für die Modellbahner*Innen auch zukünftig unsere Produkte anbieten zu können. Der reguläre Geschäftsbetrieb (Produktion, Vertrieb) läuft aktuell weiter. Serviceaufträge und Gewährleistungsansprüche werden im üblichen Leistungsumfang erbracht.

Wir sind sicher, dass das Unternehmen mit seinen engagierten Mitarbeitern und innovativen Produkten weiterhin Potential bietet und die Weiterführung des Unternehmens in anderem Umfang möglich ist.
Jüngste Produktentwicklungen wie die Weichenantriebsserie EVO sowie das Gewinnen neuer Kunden im Bereich der Elektronikfertigung sprechen dafür.
Ziel ist es nun, das Unternehmen durch entsprechende Umstrukturierung neu aufzustellen.

Wir sind dankbar für all die Unterstützung unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten und das entgegengebrachte Vertrauen, besonders in der aktuellen Situation, in der wir uns über jede Unterstützung freuen. Wir sind zuversichtlich, dass Massoth auch im 50. Jahr der Firmengeschichte mit innovativen Produkten am Markt vertreten sein kann.

Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen,

Die Geschäftsleitung der

Massoth Elektronik GmbH


10. November 2023


Hinweis Amtsgericht Darmstadt:

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,

dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

 

Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrtbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.

 


Unser Fazit:
Unterstützen Sie in der schweren Zeit die Firma Massoth mit dem Kauf deren Artikel aus dem Massoth Shop. Eine Anmeldung zur Insolvenz macht die gefertigten Artikel nicht schlecht. Neben den Decodern gibt es ja noch Zubehör wie Weichenantriebe, Schienenverbinder &Co., Beleuchtung, DiMAX, eMOTION, Verdampfer, Funktionsantriebe, Zubehör, Klein- & Ersatzteile, Boutique & Drucksachen.
Viele Produkte sind lt. www.massoth.de sofort lieferbar.

 

bis zur nächsten Veröffentlichung. Ihr Stefan M. Kühnlein


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Ihr Stefan M. Kühnlein

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geändert: 10.11.2023

erstellt: 08.11.2009

 

© Stefan M. Kuehnlein für  SPUR G NEWS